Brandschutzhelfer im Betrieb

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, Maßnahmen im Bereich Erste-Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vorzunehmen. Dies ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Dazu zählt z.B. §10 Arbeitschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschrift ,,Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1), die Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2) sowie die berufsgenossenschaftliche Richtlinie 205-023.

Der Brandschutzhelfer soll im Ernstfall den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher, Wandhydrant, Löschanlagen und Rauchabzug beherrschen. Ebenfalls wird der Brandschutzhelfer darin ausgebildet, Entstehungsbrände zu bekämpfen und seine Kolleginnen und Kollegen sicher zu evakuieren. Diese Maßnahmen erfolgen jedoch nur dann, wenn die Eigengefährdung möglichst gering bzw. auszuschließen ist. 

Brandbekämpfung mit einem Feuerlöscher

Die Brandschutzhelfer Pflicht

Die Ausbildung von Brandschutzhelfer (m/w/d) ist für jedes Unternehmen Pflicht. Dabei ist es ganz egal, ob es sich dabei um einen kleinen Kiosk oder einen Großkonzern handelt. Die o.a. Gesetze und Richtlinien regeln die Ausbildungspflicht von Brandschutzhelfer*innen. Dabei sind mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer*innen auszubilden. Berücksichtigen dabei, dass die genaue Anzahl an Brandschutzhelfern davon abweichen kann. Die genaue Anzahl Ihrer benötigten Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 der Arbeitsstättenverordnung, die Sie eigenverantwortlich erstellen. 

Zudem unterscheidet die ASR 2.2 zwischen einer normalen und erhöhten Brandgefährdung. Eine erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn

  • entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
  • die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
  • in der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
  • Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden oder
  • erhöhte Gefährdungen vorliegen
Erfüllt Ihr Unternehmen eine erhöhte Brandgefährdung, so sind Sie dazu verpflichtet Brandschutzhelfer (m/w/d) in ausreichender Anzahl auszubilden (mehr als 5%). Zudem müssen Sie gewährleisten, dass sich bei Krankheit oder Urlaub auch genügen Brandschutzhelfer*innen im Betrieb befinden. In Sachen Sicherheit und Prävention sollten Sie somit nicht sparen und Ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig als Brandschutzhelfer*innen aus- und fortbilden. Denn bedenken Sie bitte eins: Im Brandfall geht es oft Sekunden, die darüber entscheiden, ob Menschenleben und Sachwerte gerettet werden können.

Brandschutzhelfer-Ausbildung in Köln

Feuer und Rauchentwicklung im Treppenhaus

Damit Sie die gesetzlichen Pflichten einhalten und alle Mitarbeiter*innen an einem Tag und einem Ort schulen können, bieten wir die Brandschutzhelfer-Ausbildung in Köln als Inhouse-Schulung an. Unser erfahrene Ausbilder bringt das gesamte Equipment mit, vor Ort benötigen wir für den theoretischen Teil einen Kursraum und für den praktischen Teil eine freie Außenfläche von ca. 10m x 10m. 

Die Theorie wird kurzweilig und dynamisch gestaltet, sodass Sie wie im Flug vergeht. Das absolute Highlight jeder Brandschutzhelfer-Ausbildung ist die praktische Löschübung mit Übungsfeuerlöschern. Dabei werden verschiedene Brände mit einem speziellen Firetrainer (umweltfreundlicher Gastrainer) simuliert, die von den Teilnehmenden mit Handfeuerlöschern zu bewältigen sind. 

Am Ende erhalten alle Teilnehmende ein anerkanntes Zertifikat, welches die erfolgreiche Teilnahme an der Brandschutzhelfer-Ausbildung bescheinigt.